Eine ganz innovative Art der Immobilienverrentung ist der Teilverkauf. Wie der Begriff bereits verrät, verkaufen Sie Ihre Immobilie beim Teilverkauf nur zum Teil. Es werden üblicherweise zwischen 10 % bis maximal 50 % Ihrer Immobilie an einen privaten Käufer, einen Investor oder an ein Unternehmen verkauft. Die anderen Prozentanteile des Eigentums bleiben in Ihren Händen. Sie erhalten für den anteiligen Verkauf einen Erlös in Höhe des Marktwertes der Immobilie. Damit Sie die Immobilie weiterhin wie ein Alleineigentümer nutzen können, wird für Sie ein (zumeist) lebenslanges Nießbrauchrecht (s.u.) vertraglich und grundbuchrechtlich gesichert. Für die Benutzung des verkauften Anteils der Immobilie zahlen Sie dem Käufer im Gegenzug einen monatlichen Betrag – vergleichbar mit einer Miete – genannt Nutzungsentgelt. Das Nutzungsentgelt beträgt zwischen 4 % bis 6 % der ausgezahlten Summe.
Im Gegensatz zu vielen unserer Mitstreiter am Markt ermöglichen wir nicht nur Eigentümern von Einfamilienhäusern und Wohnungen einen Teilverkauf, sondern auch Eigentümern von Mehrfamilienhäusern. Darüber hinaus ist der Teilverkauf einer Immobilie, die auch über eine Büro- oder Gewerbeeinheit verfügt möglich.
Die 75-jährige Frau Schöne verkauft 50 % ihrer Immobilie gemeinsam mit der HAUSZUGELD an einen ortsansässigen Investor, Herrn Müller. Die Immobilie ist 1.000.000 € wert. Sie erhält folglich 500.000 € von dem Käufer. Dank des für sie vereinbarten und ins Grundbuch eingetragenen Nießbrauchrechts kann Frau Schöne in dem Haus wohnen bleiben. Sie lässt in den nächsten sieben Jahren die Fassade modernisieren und baut einen Wintergarten mit Ofen an ihr Wohnzimmer an. All dies kann sie laut Vertrag tun, ohne dafür Herrn Müller fragen zu müssen.
Nach 12 Jahren zieht Frau Schöne in eine Seniorenresidenz. Sie kann sich nun überlegen, ob der verkaufte Immobilienanteil von ihr oder den Erben zurückgekauft werden oder ob die Immobilie gemeinsam mit Herrn Müller vollständig verkauft werden soll. In diesem Fall würde sie den Verkaufserlös für den verbliebenen Anteil erhalten. Sollte sie sich für einen Vollverkauf entscheiden, wird dieser von der Westfälische Immobilienverrentung durchgeführt, sodass Frau Schöne nur noch zum Notar gehen muss und danach den Erlös für den weiteren Teil ihrer Immobilie erhält.
Wir freuen uns, Sie kennzulernen und stehen Ihnen gerne bei allen
Themen rund um Ihre Immobilie mit Rat und Tat zur Seite!
Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie ein erstes, unverbindliches Angebot für Ihre Immobilie. Dabei wird unter Verwendung von moderner Software und Daten eine Preisspanne und ein ungefährer Wert für Ihr Haus oder Ihre Wohnung ermittelt. Sind Sie mit dieser Ersteinschätzung zufrieden, folgt als nächster Schritt die Erstellung eines Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen für Immobilienbewertung. Der zertifizierte Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und besichtigt Ihre Immobilie. Anschließend erstellt er ein schriftliches Gutachten, welches Sie zur Durchsicht erhalten. Der Gutachter muss bei der Immobilienbewertung stets unparteiisch sein.
Grundsätzlich können Sie bis zu 50% Ihrer Immobilie an einen Teilverkaufsanbieter verkaufen. Einer der größten Vorteile des Teilverkaufs ist, dass Sie weiterhin Eigentümer Ihrer Immobilie bleiben. Sie können frei entscheiden, wie viel Prozent Ihrer Immobilie Sie an den jeweiligen Teilverkaufsanbieter verkaufen möchten.
Sollten noch eine Restschuld auf der Immobilie lasten, muss diese Summe berücksichtigt werden. Um herauszufinden, wie hoch Ihr Kapitalbedarf ist, empfehlen wir Ihnen, einen 5- bzw. 10-Jahresplan zu erstellen. Hierbei sollten Sie bedenken, welche großen Ausgaben Sie planen, wie beispielsweise Urlaube, Anschaffung eines PKWs, größere Sanierungen oder Modernisierungen an der Immobilie. Weiterhin sollten Sie die monatlichen Einnahmen und Ausgaben berücksichtigen. Wenn Sie diesen Plan erstellt haben, sehen Sie Ihren ungefähren Kapitalbedarf und können dementsprechend Anteile an Ihrer Immobilie verkaufen.
Versterben die Nießbrauchberechtigten, wird üblicher Weise der Vollverkaufsprozess für die Immobilie eingeleitet. Zunächst wird jedoch ein Gutachten der Immobilie erstellt und Ihre Erben erhalten ein Ankaufsrecht. Sollten Ihre Erben keinen Gebrauch davon machen, haben sie eine gewisse Zeit, die Immobilie frei zu übergeben. Anschließend wird mit der Vermarktung der Immobilie begonnen. Sobald ein Käufer für Ihr Haus oder Ihre Wohnung gefunden und der Kaufpreis bezahlt wurde, erhalten Ihre Erben und der Teilverkaufsanbieter pro rata die entsprechenden Anteile hiervon.
Nachdem Sie beim Notar die Verträge für den Teilverkauf für gut befunden und diese beurkundet haben, leitet der Notar alle sogenannten Fälligkeiten für die Kaufpreiszahlung ein. Unter anderem muss das Grundbuch lastenfrei übertragen werden. Je nachdem wie schnell sich eventuell bestehende Grundpfandrechte löschen lassen und je nachdem wie schnell die Ämter arbeiten, sollte der Kaufpreis innerhalb von 4-8 Wochen nach dem Notartermin auf Ihrem Konto eingehen.
Grundsätzlich kann man den Teilverkauf bei fast jeder Immobilie durchführen. Aktuell werden normalerweise keine Immobilien mit einem im Grundbuch eingetragenen Erbbaurecht angekauft. Weiterhin sind Immobilien in gewissen Postleitzahlgebieten und Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen eine Herausforderung. Sollten Sie eine Gewerbeimmobilie oder ein Mehrfamilienhaus besitzen, sprechen Sie uns gerne an. Durch unsere Vernetzung in der Branche und vorgemerkte Investoren finden wir für fast jede Immobilie und für fast jeden Eigentümer eine gute Lösung.
Genau dafür sind wir da. Wir erklären Ihnen gerne welche Möglichkeiten Sie haben und welche Variante für Sie und Ihre persönliche Situation die beste ist. Als unabhängiger Vermittler ist unser Service für Sie komplett kostenlos. Wir erhalten unsere Vergütungen von den jeweiligen Anbietern und können Sie so entlasten. Sprechen Sie uns gerne an: Entweder wir beraten Sie telefonisch oder auch gerne bei Ihnen zu Hause.
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