Rückmietkauf - Eigenheim verkaufen und lebenslang wohnen bleiben

  • Hoher Verkaufspreis
  • Kein Mindestalter
  • Planungssicherheit durch kalkulierbare Miete
  • Instandhaltung und Modernisierung beim neuen Eigentümer
  • Notarieller Mietvertrag
Rückmietkauf - Eigenheim verkaufen + lebenslang wohnen bleiben

Verrentung mit Rückmietkauf

Bei dieser Verrentungsvariante verkaufen Sie Ihre Immobilie komplett, vereinbaren aber bereits beim Verkauf einen grundbuchrechtlich gesicherten Mietvertrag mit einem umfassenden Kündigungsverzicht seitens Ihres Käufers und zukünftigen Vermieters.
Der Vorteil des Rückmietkaufs ist, dass es keine Altersgrenze gibt. Allerdings ist das Mietrecht, welches Sie erhalten, im Vergleich zum Wohn- und Nießbrauchrecht juristisch betrachtet das schwächere Recht.

Die Jahresmiete beträgt in der Regel zwischen 4 % und 5 % des Marktwertes der Immobilie. Da Sie eine angemessene Miete entrichten, erhalten Sie für den Verkauf der Immobilie einen Erlös in Höhe des Marktwertes der Immobilie (anders als beim Nießbrauch und Wohnrecht, bei denen das Nießbrauch- und Wohnrecht vom Marktwert in Abzug gebracht wird).

Beispiel Rückmietkauf

Beispiel Rückmietkauf:
Die 58-jährige Frau Lohmann wohnt in einem Haus, welches sie über 10 Jahre bei der Bank X finanziert hat. Nach 10 Jahren läuft der Vertrag mit Zinsbindung aus. Da das Haus noch nicht abbezahlt ist, muss Frau Lohmann refinanzieren. Leider sind die Zinsen in den letzten Jahren stark gestiegen und überfordern Frau Lohmann finanziell. Deswegen kann sie das Haus nicht mit der Bank X weiterfinanzieren. Um trotzdem in dem Haus wohnen bleiben zu können, beschließt sie, das Haus zu verkaufen. Haus zu Geld GmbH findet für sie einen Käufer, der bereit ist, ihr das Haus auf Dauer zu vermieten. Bei dem Verkauf wird zudem ein Mietvertrag abgeschlossen, der besagt, dass Frau Lohmann, so wie sie es möchte, noch 10 Jahre als Mieterin in dem Haus wohnen bleiben kann. Danach möchte sie in die Nähe ihrer Tochter ziehen, die sich im Alter um sie kümmern möchte.

Über die 10 Jahre besteht ein Kündigungsverbot des Käufers/Vermieters. Somit kann Frau Lohmann weiterhin unbekümmert in ihrem Zuhause wohnen bleiben. Des Weiteren braucht sie sich dank des durch den Hausverkauf erworbenen Geldes auch keine finanziellen Sorgen mehr machen.

Häufig gestellte Fragen zum Rückmietkauf

1. Komme ich für den Rückmietkauf infrage?

Das Angebot für den Rückmietkauf gilt für nahezu alle Wohnungseigentümer und Hauseigentümer. Sie erhalten den Kaufpreis steuerfrei und nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages auf Ihr Konto überwiesen und können diesen frei verwenden. 

2. Kann ich einen Rückmietkauf durchführen, wenn mein Haus noch nicht gänzlich abbezahlt ist?

Alle selbstgenutzten Wohnimmobilien kommen grundsätzlich infrage. Sollten noch eine Restschuld auf der Immobilie lasten, ist sie ebenso geeignet. Sie bekommen dann den Kaufpreis abzüglich der Restschuld (Dieser Betrag fließt direkt an Ihre Bank) auf Ihr Konto überwiesen.

3. Was sind die Unterschiede zur Leibrente und Umkehrhypothek?

Der Rückmietkauf bietet folgende wertvolle Unterschiede: Bei einem Rückmietkauf erhalten Sie den kompletten Wert der bewohnten Immobilie sofort ausbezahlt. Im Anschluss übernimmt der Käufer die Instandhaltungskosten. Sie erhalten ein abgesichertes Mietverhältnis und damit die komplette Flexibilität im Alter. Sie können, bei Bedarf, das Mietverhältnis kurzfristig kündigen, um z.B. in eine kleinere Wohnung oder ins Betreute Wohnen umzuziehen. Der Käufer kann dieses Mietverhältnis nicht kündigen.

4. Was sind die Vorteile von einem Rückmietkauf?

Anders als andere Modelle der Immobilienverrentung lohnt sich ein Rückmietkauf schon vom ersten Tag an: Ihnen wird der gesamte Marktwert ihrer Immobilie direkt aufs Konto überwiesen. Sie erhalten einen Mietvertrag, der sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientiert und dürfen Ihr vertrautes Eigenheim weiter bewohnen, solange Sie wollen.  Der Mietvertrag kann seitens des Käufers nicht gekündigt werden. Trotzdem bleiben Sie auch im Alter stets flexibel. Unseren Kunden steht es jederzeit frei, auszuziehen, zum Beispiel in eine kleinere oder barrierefreie Wohnung

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