Je nach Aufwand des altersgerechten Umbaus, kann man schnell einen hohen vierstelligen bis hohen fünfstelligen Betrag ausgeben. Da ist die Frage nach Fördermitteln und Finanzierungshilfen angebracht.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Förderung für altersgerechtes Wohnen zu erhalten:
Zum einen bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Zinsgünstiges Darlehen über das KfW Kreditförderprogramm 159, welches Maßnahmen zum barrierefreien Umbau fördert. Hierbei erhalten Sie für bis zu 50.000 Euro einen besonders günstigen Kredit. Dieser wird unabhängig von Ihrem Alter vergeben. Allerdings sind die Fördermittel momentan leider ausgeschöpft.
Ähnlich sieht es bei dem KfW-Zuschuss 455-B aus. Hier wird bei einer Barrierereduzierung ein Zuschuss von bis zu 6.250 € ausgezahlt. Leider ist auch dieser Zuschuss Anfang 2023 erschöpft.
Neben der KfW unterstützen Pflegeversicherungen „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ mit bis zu 4.000 Euro (§ 40 IV SGB XI). Um die Mittel in Anspruch nehmen zu können, müssen die Maßnahmen im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen. Bei mehreren pflegebedürftigen Menschen in einem Haushalt kann jede Person bis zu 4000 Euro erhalten. Ein Betrag von 16.000 Euro darf dabei jedoch nicht überschritten werden.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind zum Beispiel die Anschaffung eines Pflegebetts und der Einbau eines Badewannen- oder Treppenlifts.
Sollte ein altersgerechter Umbau an Ihrere Immobilie zu umfangreich und kostenintensiv ausfallen, ist es auch möglich einen Zuschuss für den Umzug in einer altersgerechte Immobilie zu beantragen.
Seit 2014 ist es auch möglich den altersgerechten Umbau über Wohn-Riester zu finanzieren. Hierfür müssen zeitliche, finanzielle und sachliche Vorgaben eingehalten werden. Wird Wohn-Riester in Anspruch genommen, können keine weiteren Förderungen, Zuschüsse oder Steuerermäßigungen geltend gemacht werden.
Wichtig bei allen Förderungen: Die Mittel müssen erst beantragt und bewilligt werden, erst dann dürfen die Umbauarbeiten erfolgen.
Eine weitere Möglichkeit beim altersgerechten Umbau zu sparen ist, die Investitionskosten für seniorengerechte Umbaumaßnahmen von der Steuer abzusetzen. Die Kosten für ein barrierefreies Bad, einen Treppenlift oder aber einen rollstuhlgerechten Bodenbelag können Sie vollumfänglich als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Damit das Finanzamt die außergewöhnliche Belastung anerkennt, ist in der Regel ein ärztliches Attest notwendig, welches die Notwendigkeit des Umbaus belegt. Sollte die Notwendigkeit nicht gegeben sein, lassen sich lediglich die Lohnkosten der Handwerker zu 20 % von der Steuer absetzen. Die maximale Steuerersparnis darf pro Jahr die Grenze von 1.200 € nicht überschreiten.