Altersgerecht umbauen und wohnen

Viele kennen das Problem: Man lebt schon lange glücklich in den vertrauten vier Wänden, aber mit voranschreitendem Alter wird das Bewohnen des Zuhauses immer mehr zu einer körperlichen Herausforderung: Treppen, Schwellen und andere Barrieren erschweren den Alltag und führen oft dazu, dass Senioren ihre Immobilie nicht mehr bewohnen können.
Abhilfe schafft ein altersgerechter Umbau des Zuhauses hierfür gibt es sogar staatliche Fördermittel. In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen aufzeigen, wie Sie Ihre Immobilie altersgerecht umbauen können und welche Fördermittel es hierfür gibt.  

Barrierefreies wohnen 

Vom Eingangsbereich über die Küche bis hin zum Wohn- und Badezimmer. Jeder Raum Ihres Eigenheims muss für Sie barrierefrei zugänglich sein. Im Folgenden gehen wir Schritt für Schritt auf die Umbaumaßnahmen ein, die dort typischerweise durchgeführt werden müssen.  

Der Eingangsbereich

Häufig ist es so, dass den Eingangsbereich eine Schwelle oder gar eine Treppe vom Wohnbereich trennt. Diese können im Alter ein bewohnen Ihres Zuhauses unmöglich machen, denn mit einem Rollstuhl oder Rollator oder auch einfach, wenn man nicht mehr gut zu Fuß ist, kann schon ein kleines Hindernis unüberwindbar werden. Demnach muss die Schwelle entweder entfernt werden beziehungsweise muss die Treppe mit einer Rampe oder Hebeplattform versehen werden. Beim Einbau einer Rampe ist darauf zu achten, dass diese kein zu starkes Gefällte aufweist, denn dann ist das Befahren wiederum erschwert. Demnach nimmt eine Rampe häufig viel Platz ein. Eine Hebeplattform bietet sich dann an, wenn für eine Rampe kein Platz ist. Allerdings ist eine Hebeplattform teurer als eine Rampe. Sie kostet circa 5.000 € bis zu 10.000 € während für den Einbau einer Zugangsrampe etwa 5.000€ eingeplant werden sollten.

Des Weiteren ist es wichtig, dass die Türrahmen und Durchgangswege breit genug sind, um sie mit einem Rollstuhl passierne zu können. Die Eingangstür sollte 90 cm breit und die Zimmertüren etwa 80 cm breit sein. Denken Sie daran, dass auch die Klingel, der Türspion, die Gegensprechanlage oder auch Lichtschalter für Sie erreichbar sein müssen, wenn Sie im Rollstuhl sitzen. 

Das Treppenhaus

Liegt die Wohnung in einem oberen Stockwerk oder befinden sich Zimmer im Obergeschoss und sind Sie auf einen Rollator oder Rollstuhl angewiesen, müssen die Treppen mit einem Treppenlift versehen werden. Wie viel ein Treppenlift kostet, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. So beeinflussen etwa bauliche Gegebenheiten, Anbieter und persönliche Bedürfnisse den Preis. Bei einem herkömmlichen Sitzlift ist mit Kosten von 3.000€ bis zu 16.000€ zu rechnen. 

Die Küche

Eine altersgerechte Küche verfügt über genügend Bewegungsfreiheit und ist ergonomisch geplant. Damit Sie in der Küche auch als Rollstuhlfahrer weiterhin umbeschwert kochen können, ist es unter andrem nötig, dass die Arbeitsplatten unterfahrbar sind, denn nur so ist es möglich, die Arbeitsplatten als Rollstuhlfahrer bequem nutzen zu können. Natürlich müssen sie auch in der Höhe angepasst werden. 

Elektrogeräte wie der Geschirrspüler sollten so eingebaut sein, dass Sie sie ohne Aufwand erreichen können. Zumeist bedeutet das, dass sie leicht erhöht eingebaut werden, damit Sie sich nicht tief bücken müssen, um sie zu bedienen.
Außerdem gibt es Elektrogeräte, die speziell für Rollstuhlfahrer hergerichtet wurden. Dazu gehört ein Backofen mit einer vollständig umschenkbare Tür und einem Auszug, auf dem heiße Speisen abgestellt werden können. 

Schränke sollten auf einer gut erreichbaren Höhe angebracht werden. 

Das Badezimmer

Bei der altersgerechten Modernisierung des Bades geht es vor allem darum, vorhandene Barrieren wie Türschwellen oder Niveauunterschiede zu beseitigen. Eine Duschkabine sollte bodengleich sein und zudem genügend Platz bieten, damit Sie sich darin komfortabel bewegen können. Sind Sie auf einen Rollstuhl angewiesen, sollte die Dusche mindestens 150 cm breit und lang sein. 
Darüber hinaus sollte neben der Toilette ein Stütz- und Haltegriff angebracht werden, an dem Sie sich festhalten können, um sich zu setzten oder um aufzustehen. Sind sie Rollstuhlfahrer sollte die Toilette niedrig angebracht werden, damit sie möglichst leicht vom Rollstuhl zum Toilletensitz wechseln können. Sind sie nicht auf einen Rollstuhl angewisen, sollte die Toilette eher hoch angebracht werden, damit man nicht so tief in die Kniebeuge gehen muss, um sich zu setzen. 
Sinvoll sind sicher auch rutschhemmende Fußbodenbeläge und Türen, die von außen entriegelt werden können. 

Das Schlafzimmer

Ein barrierefreies Schlafzimmer verfügt über breite Türen und ebenerdige Terrassen- und Balkonzugänge und ist insgesamt so eingerichtet, dass es viel Bewegungsfreiheit bietet.
Das Bett sollte eine Höhe haben, die das Aufstehen und Hinlegen erleichtert. Generell wird eine Höhe von 50 cm empfohlen. Ein höhenverstellbares Bett bietet sich besonders an.  Das Bett sollte möglichst von drei seiten erreichbar sein und der Platz neben und vor dem Bett sollte mindestens 120 cm (bei Rollstuhlfahrern 150 cm) betragen. 
Besonders wichtig ist, dass die Lichtschalter und Notfallknöpfe vom Bett aus erreichbar sind. 
Ein Kleiderschrank sollte so konzpiert sein, dass Sie die Kleidung unproblematisch erreichen. Außerdem bieten sich Schiebetüren an, damit kein Platz beim Öffnen der Kleiderschranktüren verbraucht wird.

Förderungsmöglichkeiten für den Umbau

Je nach Aufwand des altersgerechten Umbaus, kann man schnell einen hohen vierstelligen bis hohen fünfstelligen Betrag ausgeben. Da ist die Frage nach Fördermitteln und Finanzierungshilfen angebracht. 
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Förderung für altersgerechtes Wohnen zu erhalten:

Zum einen bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Zinsgünstiges Darlehen über das KfW Kreditförderprogramm 159, welches Maßnahmen zum barrierefreien Umbau fördert. Hierbei erhalten Sie für bis zu 50.000 Euro einen besonders günstigen Kredit. Dieser wird unabhängig von Ihrem Alter vergeben. Allerdings sind die Fördermittel momentan leider ausgeschöpft. 

Ähnlich sieht es bei dem KfW-Zuschuss 455-B aus. Hier wird bei einer Barrierereduzierung ein Zuschuss von bis zu 6.250 € ausgezahlt. Leider ist auch dieser Zuschuss Anfang 2023 erschöpft.

Neben der KfW unterstützen Pflegeversicherungen „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ mit bis zu 4.000 Euro (§ 40 IV SGB XI). Um die Mittel in Anspruch nehmen zu können, müssen die Maßnahmen im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen. Bei mehreren pflegebedürftigen Menschen in einem Haushalt kann jede Person bis zu 4000 Euro erhalten. Ein Betrag von 16.000 Euro darf dabei jedoch nicht überschritten werden.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind zum Beispiel die Anschaffung eines Pflegebetts und der Einbau eines Badewannen- oder Treppenlifts.

Sollte ein altersgerechter Umbau an Ihrere Immobilie zu umfangreich und kostenintensiv ausfallen, ist es auch möglich einen Zuschuss für den Umzug in einer altersgerechte Immobilie zu beantragen.

Seit 2014 ist es auch möglich den altersgerechten Umbau über Wohn-Riester zu finanzieren. Hierfür müssen zeitliche, finanzielle und sachliche Vorgaben eingehalten werden. Wird Wohn-Riester in Anspruch genommen, können keine weiteren Förderungen, Zuschüsse oder Steuerermäßigungen geltend gemacht werden.

Wichtig bei allen Förderungen: Die Mittel müssen erst beantragt und bewilligt werden, erst dann dürfen die Umbauarbeiten erfolgen. 

Eine weitere Möglichkeit beim altersgerechten Umbau zu sparen ist, die Investitionskosten für seniorengerechte Umbaumaßnahmen von der Steuer abzusetzen. Die Kosten für ein barrierefreies Bad, einen Treppenlift oder aber einen rollstuhlgerechten Bodenbelag können Sie vollumfänglich als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Damit das Finanzamt die außergewöhnliche Belastung anerkennt, ist in der Regel ein ärztliches Attest notwendig, welches die Notwendigkeit des Umbaus belegt. Sollte die Notwendigkeit nicht gegeben sein, lassen sich lediglich die Lohnkosten der Handwerker zu 20 % von der Steuer absetzen. Die maximale Steuerersparnis darf pro Jahr die Grenze von 1.200 € nicht überschreiten.

Umbau mit Teilverkauf finanzieren

Da ein altersgerechter Umbau sehr kostspielig sein kann, reichen staatliche Förderungen oder auch steuerliche Ermäßigungen oft nicht aus, um die Baumaßnahmen vornehmen zu können. In diesem Fall verschafft der Teilverkauf Abhilfe. Lesen Sie hier alles zu dem Verrentungsmodell des Teilverkaufs und wie Sie Ihre Immobilie teilweise verkaufen, aber trotzdem darin wohnen bleiben können.

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